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Beispiel für die
Willkür einer Gesundheitsbehörde |
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Sicherlich erinnern sich noch manche an die feindseligen Medienberichte über W. N. Dieser W. N. ist
durch sein Krebsmittel UKRAIN in die Schlagzeilen geraten. Sein Ziel war es,
für dieses Mittel eine Zulassung als Medikament zur Krebsbehandlung zu
erhalten. |
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Bei der Lektüre des Buches Eleonore Thun-Hohenstein - KREBSMITTEL UKRAIN –
Kriminalgeschichte einer Verhinderung erscheint die Geschichte jedoch in einem völlig anderen Licht. |
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Der diesem Absatz folgende grüne Text gibt den
Inhalt von Seite 66 dieses Buches wieder. Die Kapitelüberschrift lautet
"Wenn die Behörde nicht will". In diesem Kapitel wird über jene
Schikanen berichtet, welchen W. N. (die Person, welche das Medikament UKRAIN
entwickelt hatte) ausgesetzt war, als er sich bei den österreichischen
Gesundheitsbehörden um die Zulassung als Medikament bemühte. |
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… als derart interessant zu
bewerten“ sind, „dass eine Weiterentwicklung des Präparates zu rechtfertigen
ist“. |
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Auch stimmte P. mit N. (dem
Zulassungswerber) überein, dass „die derzeit gebräuchliche zytostatische
Therapie sehr aggressiv ist und die Lebensqualität der Patienten massiv
einschränkt“. Warum sich Gutachter P. dennoch gegen eine Zulassung von UKRAIN
aussprach und Vorschriften ins Treffen führte, um die er gar nicht gebeten
worden war, um solcherart den Beamten der Zulassungsbehörde die Ablehnung zu
erleichtern, und auch am 16. November 1992, wo „letztmalig zu den einzelnen
Teilen der Dokumentation und ihren Mängeln Stellung genommen“ wurde, auf
seinem negativen Standpunkt verharrte, ist schwer verständlich. Tatsache ist
jedenfalls, dass P. 1996 plötzlich nicht mehr als Gutachter aufscheint. Es
hieß sogar, er sei suspendiert worden. |
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Freilich schienen den zuständigen
Beamten vom Gesundheitsministerium die negativen Stellungnahmen P. ins
Konzept zu passen, denn mehrfach wurden Unternehmer, die sich für UKRAIN
interessierten, darauf hingewiesen, dass mit einer Zulassung dieses Krebstherapeutikums
nicht zu rechnen sei. So wurde bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt einem
potentiellen Investor geraten, keine Investitionen in dieses Produkt zu
riskieren: „Das ist hoffnungslos." |
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Und als 1997 der Vertreter einer
großen holländischen Firma im Ministerium vorsprach, weil er die Vertretung
von UKRAIN übernehmen wollte, um es gegen Osteoporose einzusetzen, musste er
zu seiner Verblüffung die dezidierte Feststellung hören: „UKRAIN wird nie
zugelassen.“ Es sah so aus, als wären die Beamten Erfüllungsgehilfen jenes
Professors, von dem ein Ohrenzeuge N. den bemerkenswerten Ausspruch
berichtete: „Selbst
wenn 99 Prozent im vierten Stadium geheilt werden, lasse ich UKRAIN nicht
zu.“ |
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Es ist offensichtlich, bei jenem Professor, der sich durch diese
Willkür auszeichnet, handelt es sich mit Sicherheit um das Ende des langen
Armes dieser unheiligen Allianz. |
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Aber so ist das eben, wenn der jeweilige Ressortminister nicht über das
nötige Wissen verfügt, um etwas entscheiden zu können. In einem solchen Fall
ist die Entscheidung so beschaffen, wie sie irgendwelche, jener unheiligen
Allianz verpflichtete Sachverständige haben möchten. Das ist dann gar nicht
anders wie in einem Gottesstaat. Da sind es Priester, welche ihre
Vorstellungen von Politkern durchsetzen lassen. |
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